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DATENSCHUTZREGELN UND INFORMATIONEN

 

 

1. Allgemeine Bestimmungen

(1)  Grabarics Építőipari Kft, als Datenverwalter geht vor im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der durch die Firma betriebenen Webseite http://www.gvb.hu bzw. der an anderen Adressen zugänglichen Webseiten (im Weiteren: „Webseite”) bei der Verwaltung aller Angaben natürlicher Personen als Nutzer aufgrund der vorliegenden Datenverwaltungspolitik und Informationsmaterial.
Durch Eintreten bzw. Nutzung der Webseite akzeptiert der Nutzer als verbindlich für Sie die Bestimmungen der vorliegenden Datenverwaltungspolitik.

Datenverwalter in Bezug auf der vorliegenden Datenverwaltungspolitik:

  • Datenverwalter: Grabarics Építőipari Kft
  • Firmensitz: 1053 Budapest, Reáltanoda u. 5.
  • Postanschrift: 1053 Budapest, Reáltanoda u. 5.
  • E-Mail-Adresse: info@grabarics.hu
  • Registergericht: Fővárosi Törvényszék Cégbírósága
  • Firmenregisternummer: 01-09-940225
  • Steuernummer: 11106485-2-41


(2)  Die Zielsetzung  der Datenschutzinformationen ist den Bereich der durch den Datenverwalter verwalteten persönlichen Daten bzw. die Art und Weise der Datenverwaltung zu bestimmen, die Durchsetzung der Verfassungsprinzipien und der Anforderungen der Datensicherheit zu sichern, sowie unberechtigter Zugang zu den Angaben bzw. ihre Veränderung und unberechtigte Veröffentlichung oder Nutzung zu verhindern um die Privatsphäre von natürlichen Personen zu respektieren und schützen.

(3) Im Interesse des im Absatz (2) bestimmten Ziels  verwaltet der Datenverwalter die persönlichen Angaben der Nutzer vertraulich, im Einklang mit den betreffenden  Rechtsnormen, sorgt für ihre Sicherheit, trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen bzw. entwickelt die  Verfahrensregeln, die zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsnormen und sonstiger Empfehlungen erforderlich sind.

 

2. Rechtlicher Hintergrund

Der Datenverwalter ist verpflichtet die die Verwaltung von persönlichen Angaben betreffenden Rechtsnormen einzuhalten in jeder Phase der Datenverwaltung. Für die durch den Datenverwalter ausgeführte Datenverwaltung sind die Bestimmungen der folgenden Rechtsnormen einschlägig:

  • § 2:43 (e) des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Zivilgesetzbuch;
  • Gesetz Nr. CXII von 2011 über Information-bezogenes Selbstbestimmungsrecht und Informationsfreiheit („Datenschutzgesetz”);
  • Gesetz Nr. CVIII von 2001 über einzelne Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie der Dienste der Informationsgesellschaft;
  • Gesetz Nr. XLVIII von 2008 über die grundlegenden Bedingungen und einzelner Beschränkungen der kommerziellen Werbetätigkeit.
  • Gesetz Nr. VI von 1998 über die Bekanntmachung der in Strasbourg am 28. Januar 1981 datierten Konvention;
  • Gesetz Nr. CXIX von 1995 über die Verwaltung von Namen- und Anschriftsdaten für direkte und indirekte Kundenwerbung

 

3. Begriffe

(1) der Betroffene: jede auf der Grundlage bestimmter persönlichen Angaben identifizierten oder direkt bzw. indirekt identifizierbaren natürlichen Person.

(2) personenbezogene Daten: Angaben die mit dem Betroffenen in Verbindung gebracht werden können – insbesondere ein oder mehrere, auf die physische, physiologische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität hinweisende Merkmale – sowie die aus diesen Angaben abgeleiteten, personenbezogenen Schlussfolgerungen.

(3) Zustimmung: freiwillige und ausdrückliche Erklärung des Wunsches des Betroffenen, die auf entsprechender Information beruht und mit der er sein unmissverständliches Einverständnis zur Verwaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Angaben erteilt.

(4) Einspruch: die Erklärung des Betroffenen, mit der er die Verwaltung seiner personenbezogenen Angaben beanstandet, und die Aufhebung der Datenverwaltung bzw. die Löschung der verwalteten Angaben verlangt.

(5) Datenverwaltung: ungeachtet des verwendeten Verfahrens, jede, mit den Angaben vorgenommene Operation oder die Gesamtheit der Operationen, so beispielsweise deren Sammeln, Erfassen und Eingabe, Systematisierung, Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Veröffentlichung, Abstimmung oder Verkopplung, Sperrung, Löschung und Vernichtung sowie die Verhinderung der weiteren Verwendung der Daten, die Erstellung von Foto-, Ton- oder Bildaufnahmen sowie die Eingabe von physischen Kennzeichen, die zur Identifizierung der Person geeignet sind (z.B. Finger- oder Handflächenabdruck, DNS-Muster, Irisbild).

(6) Datenverarbeitung: Durchführung der technischen Aufgaben in Verbindung mit Operationen der Datenverwaltung, ungeachtet der zur Durchführung der Operationen verwendeten Methoden und Mittel sowie des Anwendungsortes, vorausgesetzt, dass die technischen Aufgaben auf den Daten ausgeführt werden.

(7) Datenübermittlung: die Daten einem bestimmten Dritten werden zugänglich gemacht.

(8) Veröffentlichung: die Angaben werden für jedermann zugänglich gemacht.

(9) Datenverwalter: die natürliche oder juristische Person bzw. Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die den Zweck der Verwaltung personenbezogener Daten selbstständig oder zusammen mit anderen bestimmt, die auf die Datenverwaltung bezogene Entscheidungen (einschließlich die verwendeten Mittel) trifft und durchführt, oder den durch sie  beauftragten Datenverwalter  durchführen lässt.

(10) Datenverarbeiter: die natürliche oder juristische Person bzw. Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die im Auftrag des Datenverwalters – einschließlich aufgrund einer Rechtsnorm abgeschlossene Verträge – die Verarbeitung von personenbezogenen Angaben ausführt.

(11) Datenlöschung:  die Daten werden unerkennbar gemacht in solcher Weise, dass sie nie wiederhergestellt werden können.

(12) Datenbestand: die Gesamtheit der in einer Registratur verwalteten Daten.

(13) Dritter: die natürliche oder juristische Person bzw. Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die mit dem Betroffenen, dem Datenverwalter oder dem Datenverarbeiter nicht identisch ist.

 

4. Die Rechtsgründe der Datenverwaltung

Der Datenverwalter verwaltet die Angaben der Betroffenen aufgrund ihrer Zustimmung im Einklang mit den gültigen Datenschutznormen, bzw. mit

  • § 13/A des Gesetzes Nr. CVIII von 2001 über bestimmte Fragen der elektronischen kommerziellen Dienstleistungen bzw. der mit der Informationsgesellschaft zusammenhängenden Dienstleistungen;
  • § 6 des Gesetzes Nr. XLVIII von 2008 über die grundlegenden Voraussetzungen und einige Beschränkungen der wirtschaftlichen Werbetätigkeit.

 

5. Der Bereich verwalteter Daten, Ziel und Dauer der Datenverwaltung

(1) Die vorliegende Datenschutzpolitik erstreckt sich ausschließlich auf die Verwaltung der Angaben von natürlichen Personen mit Hinsicht darauf, dass personenbezogene Angaben ausschließlich im Zusammenhang mit natürlichen Personen ausgelegt werden können.
Die anonymen Informationen, die der Datenverwalter mit Ausschließung der  persönlichen Identifizierbarkeit sammelt und die mit keiner natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können, bzw. die demographischen Angaben, die zu den persönlichen Angaben von natürlichen Personen nicht geknüpft werden und damit keine  Beziehung mit einer natürlichen Person festgestellt werden kann,  gelten nicht  als personenbezogene Daten.

(2) 
Online Übermittlungen, Angebotsanfrage:

Auf der Webseite ist es möglich Angebote bzw. sonstige Informationen im Zusammenhang mit den durch den Dienstleistenden angebotenen Informationen zu verlangen, wobei die folgenden personenbezogenen Angaben anzugeben sind:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Ziel der Datenverwaltung:  das Ziel ist personenbezogene Dienstleistungen anzubieten bzw. auf dem Verlangen der Betroffenen Angebote zuzuschicken.

Identifizierung anonymer Benutzer (Cookies)
Der Datenverwalter hinterlegt auf den Computer des Betroffenen anonyme Benutzeridentifikationszeichen (Cookies), die in sich selbst nicht geeignet sind den Betroffenen zu identifizieren, sondern ausschließlich für die Erkennung des Computers des Betroffenen geeignet sind. Es ist nicht verlangt Name, E-Mail-Adresse oder sonstige personenbezogenen Informationen anzugeben, da bei der Anwendung der Lösung der Benutzer keine personalisierten Angaben an den Datenverwalter angibt, das Datenwechsel geschieht ausschließlich zwischen den beiden Computern.
Der Datenverwalter verwendet Cookies um mehr Information über die Informationsverwendung der Betroffenen einzuholen und auf diese Weise das Niveau seiner Dienstleistungen zu verbessern, sowie personalisierte Seiten bzw. Marketingmaterialien (Anzeigen) für die Besucher des Portals anzuzeigen.

Der Betroffene hat die Möglichkeit , dass er durch die Einstellung seines Browsers die Hinterlegung von Cookies auf seinem Gerät untersagt. Der Betroffene nimmt zur Kenntnis, dass im Falle der Untersagung von Cookies einige Dienstleistungen nicht entsprechend funktionieren werden.

Benutzung von Gemeinschaftsportalen (Facebook, Twitter, Linked-in)
Auf dem Portal sind in Grundstellung die Erweiterungen verboten. Erweiterungen sind nur erlaubt, wenn der Betroffene auf die, für diesen Zweck dienende Schaltfläche klickt. Durch das Erlauben von Erweiterungen erstellt der Betroffene Verbindung mit dem Gemeinschaftsportal und stimmt zu, dass seine Angaben an Facebook/Twitter/Linked-in übermittelt werden.
Falls der Betroffene bei Facebook/Twitter/Linked-in angemeldet ist, kann es geschehen, dass das bezügliche Gemeinschaftsnetz seinen Besuch der Gemeinschaftsstelle des Betroffenen zuordnet.
Falls der Betroffene auf die entsprechende Schaltfläche klickt, wird sein Browser die bezüglichen Informationen direkt dem gegebenen Gemeinschaftsnetz weiterleiten und sie dort speichern.
Informationen über den Bereich und das Ziel der Datenerhebung, die weitere Verarbeitung und Nutzung seiner Angaben durch Facebook/Twitter/Linked-in bzw. über seine Rechte und Einstellungen sind in der Datenschutzerklärung von Facebook//Twitter/Linked-in zu finden.

Remarketing-Codes
Der Dienstleister benutzt Google AdWords bzw. Facebook Remarketing-Codes auf dem Portal. Der Remarketing-Code benutzt Cookies für die Beschriftung des Portalbesuchers.
Das verwendete Cookie hilft, dass Anzeigen der Produkte und der Leistungen des Dienstleisters auf anderen, durch den Besucher des Portals besuchten, zum Netz von Google Display gehörenden Webseiten bzw. am Facebook erscheinen.
 Der Benutzer kann die Cookies jeder Zeit absagen und die Anzeigen personalisieren auf der Fläche der Anzeigeeinstellungen von Google.

Log-Dateien
Im Interesse der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfasst das System automatisch die folgenden Angaben:

  • die dynamische IP-Adresse des Benutzers,
  • von den Einstellungen seines Computers abhängig, den Typ des Browsers und des Operationssystems des Benutzers
  • die Aktivität des Benutzers bezüglich der Webseite

Die Verwendung dieser Angaben dient einerseits zu technischen Zwecken – so wie die Analyse und nachträgliche Überprüfung der sicheren Operation des Servers – und andrerseits verwendet der Datenverwalter diese Angaben zur Erstellung von Seitenbesuchsstatistiken und zur Analysierung der Benutzeransprüche um das Niveau seiner Dienstleistungen zu verbessern.
Die obigen Angaben sind für die Identifizierung des Benutzers nicht geeignet, und der Datenverwalter koppelt sie nicht mit sonstigen personenbezogenen Angaben.

(3) Der Datenverwalter  darf die personenbezogenen Angaben des Betroffenen für von den oben bestimmten Zielen abweichende Zwecke – so insbesondere für die Erhöhung der Wirksamkeit seiner Leistungen oder für Marktforschung – nur mit der vorherigen Bestimmung des Verwaltungsziels bzw. der Einwilligung des Betroffenen verwalten.
Diese Angaben dürfen mit den Identifikationsangaben des Betroffenen nicht gekoppelt werden und ohne seine Zustimmung   an Dritten nicht übermittelt werden.
Der Datenverwalter ist verpflichtet diese Daten zu löschen, wenn das Datenverwaltungsziel nicht mehr existiert oder der Betroffene so verfügt.

(4) Der Datenverwalter stellt sicher, dass vor und während der Inanspruchnahme der Leistung der Benutzer  jeder Zeit weiß, welche Datensorten der Datenverwalter verwaltet und für was für einen Zweck, einschließlich die Verwaltung der, mit dem  Benutzer nicht mit direkter Berührung stehenden Angaben.

(5) Die Rechtsgrundlage der durch den Datenverwalter ausführten Datenverwaltung ist in jedem Fall die Zustimmung des Betroffenen.

(6) Dauer der Datenverwaltung:
Die aufgrund der Zustimmung des Betroffenen verwalteten Angaben können bis zum Veränderung bzw.  Rückziehung der Zustimmung verwaltet werden. Mit Ablauf der Frist der Datenverwaltung ist der Datenverwalter verpflichtet die personenbezogenen Angaben des Betroffenen zu löschen.

Der Datenverwalter speichert die Bestellungsdaten – einschließlich die im Laufe von telefonischen Bestellungen erstellten Aufnahmen – als Beweise in eventuellen Rechtsstreitigkeiten bis zur allgemeinen Verjährung, d.h. 5 (fünf) Jahre lang.
Der Datenverwalter verwaltet die Rechnungsdaten für die Erfüllung der Buchführungspflichten 8 (acht) Jahre lang dem § 169 des Gesetzes Nr. C von 2000 entsprechend, bzw. bis zur im Gesetz Nr. XCII von 2003 bestimmten Verjährung.

(7) Es kann vorkommen, dass der Datenverwalter bestimmte personenbezogene Angaben des Betroffenen an Dritten– vorläufig – übermittelt für Datenverarbeitung oder Datenverwaltung für die vollständige Verwirklichung der Leistungen, so insbesondere:

  • wenn online Zahlung auf der Webseite vorgenommen wird, übermittelt der Datenverwalter die Nummer der zur Zahlung benutzten Kredit-/Bankkarte an den Bankdienstleister ohne sie zu bewahren;
  • wenn im Falle von auf der Webseite bestellten Produkte der Datenverwalter das anzuliefernden Produkt und die zur Leistung notwendigen Angaben (Versandname und -adresse) dem mit der Anlieferung beauftragten Partner übermittelt. Der Lieferpartner ist im Zusammenhang mit den übergebenen Lieferdaten als Datenverarbeiter betrachtet, der diese Daten für andere Zwecke als für die Anlieferung nicht verwenden darf.


(8) Um unabhängige Besuchsdaten und andere Angaben der Webseite auszugewinnen nimmt der Dienstleister Google Anatilycs Software in Anspruch, deshalb geht Google Inc. in Bezug auf diesen Angaben als Datenverarbeiter vor. Die Datenschutzpolitik von Google Inc. ist auf Seite http://www.google.com/intl/hu_ALL/privacypolicy.html  erreichbar.
Der Benutzer der Leistungen der Webseite nimmt zur Kenntnis, dass durch die Benutzung der Webseite hat er seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Angaben durch Google erteilt.

(9) Geht es um Leistungen wobei der Benutzer personenbetroffenen Angaben zur Inanspruchnahme der Leistungen online übermitteln soll – so z.B. die Bankkartennummer für online Zahlung –, sichert  der Datenverwalter für solche Mitteilungen einen entsprechenden Schutz gewährleistenden Kanal (SSL-Verbindung) zu.

(10) Soll der Datenverwalter  die Leistungen der  Webseite zusammen mit einer, mit  ihm in Geschäftsverbindung stehender Firma anbieten – die im Namen und in der Vertretung des Dienstleisters  vorgeht –, erhebt der Operationspartner des Dienstleisters die personenbezogenen Angaben, wobei die Bestimmungen der Datenschutzpolitik  auch maßgebend sind.

(11) Soll der Datenverwalter gemeinsame Leistungen mit einem der Inhaltspartner der Webseite anbieten, das Recht personenbezogene Angaben zu verwenden ist gemeinsam, aber die Bestimmungen dieser Datenverwaltungspolitik – den, für die verträgliche Verbindung vorgeschriebenen Regeln bezüglich der Verwaltung von Daten mit identischem Inhalt entsprechend – sind auch in diesem Fall maßgebend.

(12) Im Falle von in Absätzen (7) bis (11) erwähnten Datenverwaltungen werden im Laufe der Datenverarbeitung der Datenverwalter und der Datenverarbeiter deutlich identifiziert.

(13) Angaben und Zugänglichkeit des Datenverarbeiters:
Name: DBI Szoftver Kft (Speicherbereitstellung)
Sitz: 4034 Debrecen, Vágóhíd utca 2. 4. Épület 2. Emelet

Der Datenverwalter behält sich das Recht vor, dass über die oben gelisteten Datenverarbeiter hinaus er weitere Datenverarbeiter in Anspruch nimmt mit der Voraussetzung, dass der Dienstleister die Namen und Adressen der weiteren Datenverarbeiter spätestens am Anfang der Datenverarbeitung für die Betroffenen zugänglicherweise bekannt macht.

 

6. Rechte der Betroffenen

(1) Der Betroffene kann vom Datenverwalter verlangen:
a) Auskunft über die Verwaltung seiner personenbezogenen Angaben,
b) die Korrektion seiner personenbezogenen Angaben, sowie
c) die Löschung oder die Sperrung seiner personenbezogenen Angaben – mit Ausnahme der obligatorischen Datenverwaltung.

(2) Auf Verlangen des Betroffenen gibt der Datenverwalter schriftliche Auskunft spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen des Antrags über die durch ihn bzw. die von ihm beauftragten Datenverarbeiter verwalteten Angaben des Betroffenen, deren Quelle, das Zweck der Datenverwaltung, ihre rechtlichen Grundlagen, ihre Dauer, den Name und die Adresse bzw. über die mit Datenverarbeitung zusammenhängende Tätigkeit des Datenverarbeiters, weiterhin – im Falle der Übermittlung der personenbezogenen Angabe des Betroffenen – die Rechtsgrundlage und  den Empfänger der Datenübermittlung.
Die Auskunft ist kostenlos, wenn der Betroffene im selben Jahr noch keine Auskunft im denselben Bereich beantragt hat bei dem Datenverwalter. In anderen Fällen stellt der Datenverwalter  die bezüglichen Kosten in Rechnung, vorausgesetzt, dass die schon bezahlte Gebühr  zurückzuerstatten  wird, wenn die Angaben rechtswidrig verwaltet wurden oder der Auskunftantrag zur Korrektion geführt hat.

(3) Für den Zweck der Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Datenübermittlung bzw. der Orientierung des Betroffenen führt der Datenverwalter  Aufzeichnungen über das Datum der Übermittlung der durch ihn verwalteten personenbezogenen Angaben, die Rechtsgrundlage bzw. den Empfänger der Datenübermittlung, sowie sonstige, in den einschlägigen Rechtsnormen vorgeschriebene Informationen.

(4) Soll die personenbezogene Angabe der Wahrheit nicht entsprechen und der Wahrheit entsprechende personenbezogene Angabe steht zur Verfügung, wird der Datenverwalter die personenbezogene Angabe korrigieren.

(5) Die personenbezogene Angabe muss gelöscht werden, wenn
a) ihre Verwaltung rechtswidrig ist;
b) der Betroffene es verlangt (mit Ausnahme der obligatorischen Datenverwaltung);
c) sie unvollständig oder falsch ist und diesen Zustand kann nicht rechtmäßig beseitigt werden, vorausgesetzt, dass das Gesetz es nicht ausschließt;
d) das Ziel der Datenverwaltung  nicht mehr existiert oder die gesetzlich bestimmte Frist für die Speicherung der Daten abgelaufen hat; oder
e) das Gericht  oder die Behörde es verordnet hat.

(6) Anstatt Löschen sperrt der Datenverwalter die Angabe, wenn der Betroffene es verlangt oder es aufgrund der vorhandenen  Information angenommen werden kann, dass die Löschung die berechtigten Interessen des Betroffenen verletzen  würde. Die auf diese Weise gesperrten personenbezogenen Daten können ausschließlich solange verwaltet werde, bis das Datenverwaltungsziel, das die Löschung der personenbezogenen Angabe ausgeschlossen hat, existiert.

(7) Der Datenverwalter bezeichnet die durch ihn verwaltete Angabe, wenn der Betroffene ihre Richtigkeit oder Genauigkeit bestreitet, aber die Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit der bestrittenen personenbezogenen Angabe kann nicht eindeutig festgestellt werden.

(8) Über die Korrektion, Sperrung, Bezeichnung bzw. Löschung soll den Betroffenen verständigt werden, weiterhin sollen alle diejenigen verständigt werden, an den die Angabe für Datenverwaltung übermittelt wurde. Die Verständigung kann vermieden werden, wenn es die gesetzlichen Rechte des Betroffenen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung nicht verletzt.
 
(9) Soll der Datenverwalter den Antrag des Betroffenen für Korrektion, Sperrung oder Löschung nicht erfüllen, muss er die sachlichen und rechtlichen Gründe der Ablehnung des Antrags für Korrektion, Sperrung oder Löschung schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalten des Antrags mitteilen. Im Falle der Ablehnung des Antrags für Korrektion, Sperrung oder Löschung wird der Datenverwalter den Betroffenen über den möglichen  Rechtsbehelf bzw. behördliche Hilfe orientieren.

(10) Der Betroffene kann die Verwaltung seiner personenbezogenen Angaben beanstanden, wenn
a) die Verwaltung oder Übermittlung  der personenbezogenen Angabe  ausschließlich zur  Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Datenverwalter, zur Geltendmachung der rechtmäßigen Interessen des Datenempfängers oder eines Dritten dient, ausgenommen den Fall von obligatorischer Datenverwaltung;
b) wenn die Verwendung oder Übermittlung der personenbezogenen Angabe für direkte Kundenwerbung,  Umfrage oder wissenschaftliche Forschung stattfindet; sowie
c) in sonstigen, im Gesetzt bestimmten Fällen;

Der Datenverwalter ist verpflichtet  – mit der gleichzeitigen Aufhebung der Datenverwaltung – den Einspruch  in kürzester Zeit, aber spätestens innerhalb von 15 Tagen zu untersuchen und den Betroffenen über das Ergebnis schriftlich zu informieren.
Ist die Einwendung gerechtfertigt, der Datenverwalter wird verpflichtet die Datenverwaltung aufzuheben – einschließlich weitere Datenerhebung und Datenübermittlung –und die Angaben zu sperren, sowie über den Einspruch bzw. die auf dessen Grundlage betroffenen Maßnahmen all diejenigen zu verständigen, an die er früher die mit dem Einspruch betroffenen Angaben übermittelt hat, und die verpflichtet sind Maßnahmen zu treffen, damit das Recht zu protestieren zur Geltung kommt.
Soll der Betroffene mit der Entscheidung des Datenverwalters nicht einverstanden sein bzw. wenn der Datenverwalter die Frist von 15 Tagen versäumt, kann der Betroffene innerhalb von 30 Tagen – vom letzten Tag der Frist gerechnet – vor Gericht gehen.

(11) Das Gesetz kann die in diesem Punkt 5 bestimmten Rechte des Betroffenen beschränken im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit des Staates einschließlich Landesverteidigung, Verhütung oder Verfolgung von Straftaten, Sicherheit der Vollstreckung von Urteilen, weiterhin für die wirtschaftlichen oder finanziellen Interessen des Staates oder der lokalen Regierungen,  bzw. für die Vorbeugung und Enthüllung   der, mit der Ausübung von Berufen zusammenhängenden disziplinarischen und ethischen Straftaten sowie der Verletzung von arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzbezogenen Verpflichtungen  einschließlich in jedem Fall Kontrolle und  Überwachung – weiterhin im Interesse der Beschützung der Rechte vom Betroffenen oder von anderen.

 

7. Mögliche Rechtsbehelfe

(1) Der Betroffene kann Rechtsbehelf suchen bei:
a) dem Büro des Datenschutzbeauftragten (1051 Budapest, Nádor u. 22.),
b) der Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sitz: 1125 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 22/c.
Postanschrift: 1530 Budapest, Pf. 5.
Telefon: 06 -1- 391-1400
Telefax: 06-1-391-1410
E-Mail: ugyfelszolgalat@naih.hu
c) dem nach Wohnort (Aufenthaltsort) des Betroffenen zuständigen Gericht.

Das Gericht führt das Verfahren außer der Reihe durch. Der Datenverwalter ist verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Datenverwaltung zu beweisen während der Datenempfänger ist verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Datenübernahme zu beweisen.
Soll das Gericht den Antrag genehmigen, wird der Datenverwalter verpflichtet den Betroffenen in Kenntnis zu setzen, die Angaben zu korrigieren, sperren, löschen, die durch automatisierte Datenverarbeitung betroffene Entscheidung zu vernichten, das Protestrecht des Betroffenen zu respektieren, bzw. die durch den, im § 21 des Infogesetzes bestimmten Datenempfänger verlangten Daten auszuliefern.
Soll das Gericht in, im § 21 des Infogesetzes bestimmten Fällen den Antrag des Datenempfängers ablehnen, ist der Datenverwalter verpflichtet die personenbezogenen Angaben des Bezogenen innerhalb von 3 Tagen von der Mitteilung des Bescheids gerechnet löschen.
Der Datenverwalter ist auch verpflichtet die Daten zu löschen, wenn der Datenempfänger innerhalb der, im Absatz (5) bzw. (6) des § 21 des Infogesetzes festgesetzten Frist nicht vor Gericht geht. Das Gericht kann die Veröffentlichung  des Bescheides – samt Identifizierungsangaben des Datenverwalters – verordnen, wenn die Interessen des Datenschutzes bzw. die gesetzlich geschützten Rechte einer höheren Anzahl von Betroffenen es erfordert.

(2) Der Datenverwalter ist verpflichtet für die durch rechtswidrige Verwaltung der Angaben des Betroffenen oder durch Verletzung der Anforderungen der Datensicherheit verursachten Schäden aufzukommen. Der Datenverwalter ist verantwortlich gegenüber dem Betroffenen auch für die, durch den Datenverarbeiter verursachten Schäden.  Der Datenverwalter wird von der Haftung befreit, wenn er beweist, dass der Schaden aus einer unvermeidlichen, außerhalb des Bereichs der Datenverwaltung stehenden Ursache hervorgerufen wurde.
Kein Schadenersatz soll bezahlt werden, wenn der Schaden durch das vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten verursacht wurde.